Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
§1    Geltungsbereich
 
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen auch des öffentlichen Rechts. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
 
2. Mündliche Nebenabreden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
 
3. Durch Auftragserteilung erkennen unsere Kunden unsere Bedingungen an
 
§2    Lieferung und Vertragsabschluss
 
1. Eine Bestellung erfolgt durch schriftliche oder formloser mündlicher Auftragserteilung des Kunden gegenüber unserer Firma. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns entweder in Textform bestätigt oder durch uns ausdrücklich bestätigt wurden.
 
2. Alle Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Die auf Aufträge bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine sind unverbindlich.Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als feststehende/fixe Liefertermine bestätigt wurden. 
 
3. Unsere Firma haftet im Fall des von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.
 
4. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, so berechnen wir pro Woche zusätzlich 0,5 % des Rechnungsbetrages als pauschalen Lageraufwand
 
§3    Preise und Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten für unsere Preis- und Produktionsliste jeweils die aktuellen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe und aktuelle Produktionsliste.
 
2. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei Lieferung und Rechnungseingang sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
3.Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
 
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Transportkosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
 
5. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
6. Unser Unternehmen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Unser Unternehmen wird den Kunden über die Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist unser Unternehmen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
 
7. Wenn unserem Unternehmen Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen nicht einstellt, oder andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist unser Unternehmen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Unser Unternehmen ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, ebenso auch zum fristlosen Rücktritt von einem Vertrag berechtigt.
 
§4    Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
 
1. Bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung leistet unser Unternehmen Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware frei von Mängeln ist, welche den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nicht nur unerheblich mindern.
 
2. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist d.h. dass der Kunde die gelieferte Ware sofort mit Übergabe auf die Mangelhaftigkeit zu kontrollieren und etwaige Einwände innerhalb von 24 Stunden unserem Lieferanten und schriftlich unserer Geschäftsführung mitzuteilen hat.
 
3. Vor etwaiger Reklamation der Ware ist die Zustimmung unserer Firma einzuholen. Die Ware ist bis zur Abholung durch uns ordnungsgemäß und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu lagern. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß behandelt, insbesondere aber Umgebungsbedingungen ausgesetzt werden, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
 
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mängel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird unser Unternehmen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, Ersatzware liefern. Es ist unserem Unternehmen stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
 
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
 
6. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die persönliche Haftung unserer Beschäftigten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
 
§5    Eigentumsvorbehalt
 
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen  die aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unserem Unternehmen zustehen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum.
 
§6    Anwendbares Recht und Gerichtstand, Teilnichtigkeit
 
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
2. Soweit der Verkäufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten.
 
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
 
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.